Die Richter erklärten die Berechnung der Sätze sei nicht nachvollziehbar und nicht transparent genug. Dennoch bleibt die Berechnungsgrundlage vorerst in Kraft. Die Regierung ist aufgefordert bis zum Ende des Jahres eine Neuordnung zu schaffen.
weitere Informationen:
Verweise: Bemssungsgrenzen, Berechnung, Bescheide, Bundesgerichtshof, Hartz 4








Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im Interesse der betroffenen Kinder - das ist gut und richtig! Denn sie sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders leiden. In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare Berechnungsverfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den Familien besser gerecht werden.
Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Qualifizierungsmaßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten - von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz. Das erhöht für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so aus Hartz IV herauszukommen.
Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen. Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinderzuschlag und das Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft stellen wollen.
CDU-Bundesgeschäftsstelle
Dr. Günter Krings
Kritik des Verfassungsgerichts betrifft Verfahren, nicht Höhe der Hartz IV Regelsätze
Grundsatzdiskussion um die Höhe der Sozialleistungen ist nicht hilfreich
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Hartz IV Regelsätze erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich nicht die Höhe der Regelsätze für Kinder und Erwachsene in Frage gestellt. Das bisherige System der Regelleistungen hat sich grundsätzlich bewährt. Eine Grundsatzdiskussion um die Höhe der Sozialleistungen ist nicht hilfreich und schafft Verunsicherung.
Die Kritik der Richter beschränkt sich darauf, dass die Berechnung des Existenzminimums nicht ausreichend nachvollziehbar sei. Der Auftrag an den Gesetzgeber, die Transparenz des Berechnungsverfahrens zu erhöhen, ist sinnvoll und sachgerecht.
Wir werden jetzt zügig daran gehen, bis Ende des Jahres ein transparentes Berechnungsverfahren für die Ermittlung der Regelsätze zu schaffen. Den Schwerpunkt werden wir aber auch bei allen gesetzlichen Anpassungen von „Hartz IV“ weiter darauf legen, Langzeitarbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bringen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Karlsruhe (dpa) - Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Chance für Kinder begrüßt. Gerade der in der bisherigen Regelung vernachlässigte Bereich von Bildung und Bedarf in der Schule müsse jetzt in den Vordergrund rücken, sagte die Ministerin. Sozialverbände sprachen von einer «schallenden Ohrfeige» für die Regierung, da nun das gesamte Hartz-IV-System reformiert werden müsse. Karlsruhe entschied, dass die Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig sind. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember eine Neuregelung schaffen.
erschienen am 09.02.2010 um 12:19 Uhr
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den HARTZ-IV-Regelsätzen erklärt die sozialpolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Dr. Lydia Hüskens:
"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt es zu respektieren. Wenn die Verfassungsrichter mehr Transparenz bei der Berechung fordern, liegt darin auch eine Chance, die Akzeptanz für das System zu erhöhen. Für die Bürger muss nachvollziehbar sein, wie der Bedarf zu Stande kommt. Wir müssen allerdings im Auge behalten, dass der Anreiz, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, nicht verloren geht. Richtig bleibt: Wer arbeitet, muss mehr haben, als der, der nicht arbeitet. Ziel muss deshalb ein Steuer- und Transfersystem aus einem Guss sein. Das wäre einfacher, für die Bürger verständlicher und für den Staat besser kontrollierbar. Deshalb bleibt das Bürgergeldmodell für uns ein Ziel.
Bei der Umsetzung des Urteils sollte die Bundesregierung zudem prüfen, ob es möglich ist, neben der Neuberechnung der Regelsätze auch Bürokratie abzubauen und damit die hohen Verwaltungskosten zu reduzieren. Eine Möglichkeit wäre, etwa pauschale Leistungen für Landkreise oder Regionen bei den Kosten der Unterkunft zu definieren. Aufwendige Einzelfallprüfungen könnten damit entfallen.
Überfällig ist vor allem die Berechnung der Bedarfssätze für Kinder. Wir müssen allerdings dafür sorgen, dass die eingesetzten Mittel auch beim Kind ankommen. Ich bin nicht davon überzeugt, dass direkte Geldzahlungen immer der richtige Weg sind."
______________________________________
Stefan Thurmann
FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Hartz-IV-Regelsätze erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Birke Bull:
„DIE LINKE begrüßt dieses Urteil, entspricht es doch ihren langjährigen Forderungen nach bedarfsdeckenden Regelsätzen, die sich an den realen Bedürfnissen eines Menschen orientieren sollen. Deshalb ist eine Erhöhung der Regelsätze insgesamt unerlässlich. Und für Kinder und Jugendliche gilt es, eigene Ausgangspunkte für eine den Realitäten des Lebens entsprechende Berechnung zugrunde zu legen.
Insbesondere die Berechnung der Regelsätze ohne jegliche Berücksichtigung von Bildungskosten spricht dem Anspruch einer Wissensgesellschaft Hohn. So wird ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen abgehängt, werden ihnen Chancen auf Entwicklung und berufliche Zukunft genommen - damit muss Schluss sein, auf diese Weise vergeigt Deutschland seine Zukunft.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, zügig in einem transparenten Verfahren für eine verfassungskonforme und vor allem bedarfsdeckende Neuberechnung zu sorgen.“
Magdeburg, 9. Februar 2010
Wohlbefinden der Kinder muss Maßstab sein
Urteil ist richtiger Schritt im Kampf gegen Kinderarmut
Als wichtigen Schritt für eine kindergerechte Gesellschaft begrüßt UNICEF das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen für Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind.
„Das Urteil weist den richtigen Weg für einen wirksameren Kampf gegen Kinderarmut“, sagte Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin von UNICEF Deutschland. „Der Armutsdruck ist vor allem für Kinder von Alleinerziehenden dramatisch. Sie brauchen bedarfsgerechte Unterstützung. Höhere Regelsätze allein reichen jedoch nicht aus. Es geht nicht nur darum, wie oft ein Kind neue Schuhe hat, sondern welchen Platz und welche Chancen ein Kind in der Gesellschaft hat. Die Politik muss jetzt endlich eine umfassende Strategie entwickeln, um zu vermeiden, dass Kinder oftmals schon sehr früh abgehängt und aus unserer Gesellschaft dauerhaft ausgegrenzt werden.“
In dem im Januar veröffentlichten Bericht „Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010“ hatte UNICEF den dringenden Handlungsbedarf in Deutschland hinsichtlich der Situation allein erziehender Mütter und ihrer Kinder aufgezeigt. Der Armutsdruck für Alleinerziehende ist seit zwölf Jahren unverändert hoch. Von rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, müssen 34 Prozent oder fast 700.000 Kinder mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000 verfügen sogar nur über weniger als 50 Prozent. Selbst wenn sie es schaffen, berufstätig zu sein, ist es ihnen kaum möglich, der Armut zu entkommen.
Ein Besorgnis erregendes Ergebnis der UNICEF-Studie war auch, dass Jugendliche hierzulande ihre beruflichen Perspektiven düsterer sehen als ihre Altersgenossen in allen anderen Industrienationen. Sie berichten häufiger als junge Menschen in anderen Ländern davon, sich allein gelassen und als Außenseiter zu fühlen.
UNICEF appelliert an Bundesregierung, Länder und Kommunen, das Wohlbefinden und die Rechte der Kinder zum Maßstab ihrer politischen Entscheidungen zu machen. Politik, Medien und Forschung dürfen Kinder nicht ausschließlich aus der Perspektive ihrer Leistungsfähigkeit beurteilen. Ihr Selbstvertrauen und ihre Rechte müssen grundlegend gestärkt werden. UNICEF fordert erneut, Kinderrechte im deutschen Grundgesetz zu verankern, damit die Rechte der Kinder Vorrang haben.
Die UNICEF-Studie „Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010“ finden Sie unter http://www.unicef.de/deutschland2010.
Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung der Regelsätze im SGB II erklärt die stellvertretende SPD-Parteivorsitzende, die Ministerin für Soziales und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig:
Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht Klarheit über die Bemessung der Regelsätze im SGB II geschaffen hat. Die Politik hat von den höchsten Richtern unmissverständlich den Auftrag bekommen, mehr für Kinder und Jugendliche in unserem Land zu tun. Dafür wird sich die SPD auf allen Ebenen stark machen. Wir wollen, dass alle Kinder gute Lebenschancen haben und gesund aufwachsen können. Dafür brauchen sie eine angemessene finanzielle Unterstützung. Ich fordere die Bundesregierung auf,
eigenständige Regelsätze für Kinder und kinderspezifische Einmalleistungen zu schaffen. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse.
Eine gute Infrastruktur vor Ort ist deshalb genauso wichtig. Dazu gehören qualitativ hochwertige Betreuungseinrichtungen, Ganztagsschulen und ein warmes und gesundes Mittagessen für jedes Kind. Dafür brauchen wir starke Länder und Kommunen. Die Bundesregierung darf nicht länger mit ihrer verantwortungslosen Steuerpolitik ihre finanzielle Basis zerstören. Die schwarz-gelbe Klientelpolitik leistet der Kinderarmut in unserem Land Vorschub. Den Rüttgers und Westerwelles in Union und FDP sind Hoteliers
wichtiger als unsere Kinder.
Die beste Waffe gegen Kinderarmut jedoch ist eine gute Arbeit für die Eltern, von der sie sich und ihre Kinder ernähren können. Deshalb brauchen wir dringend einen ausreichenden gesetzlichen Mindestlohn. Es darf nicht sein, dass Eltern den ganzen Tag hart arbeiten und dann trotzdem mit Hartz IV aufstocken müssen, weil ihr Arbeitgeber Hungerlöhne zahlt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht klar: Schwarz-Gelb, muss die ideologische Blockade aufgeben und gesetzliche Mindestlöhne einführen. Das wäre ein wirklich wirksamer Schritt gegen Kinderarmut.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Parteivorstand
Andrea Nahles