Lutherstadt Wittenberg. Bei der monatlichen Kreistagssitzung am Montag Abend in den Räumen der Sparkasse in Wittenberg wurden Pressevertreter massiv an ihrer Arbeit gehindert. Am heutigen Tage der Pressefreiheit, muss der Bürger also nicht nur in die fernen Länder wie China oder Weißrussland blicken, sondern findet Defizite auch direkt vor der eigenen Haustür.
Zwei wichtige Punkte standen auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung vom 2. Mai 2011 in der großen Kantine der Sparkasse Wittenberg. Nach der vorherigen letzten Sitzung legte Landrat Jürgen Dannenberg (Linke) überraschend sein Veto gegen zwei Beschlüsse des Kreistages ein, die jetzt neu beraten werden mussten.
Haushaltsentwurf
Zum einen bezweifelte er die Rechtmäßigkeit der Nichtverabschiedung des Haushaltsplans, obwohl in der Abstimmung lediglich ein Parlamentarier, er selbst, dem Entwurf zustimmte. Selbst seine eigene Fraktion der Linken stimmte nicht zu.
Am Montag wurde das Zahlenwerk jetzt mit großer Mehrheit und einer Enthaltung des Landrates erneut zurück in die Ausschüsse verwiesen. Bei diversen Positionen gibt es weiteren Klärungsbedarf. So konnten die Schätzungen der Abschreibungen nicht schlüssig nachvollzogen und Unklarheiten im Posten Personaleinsparungen nicht hinreichend erklärt werden.
Lager Möhlau
Der zweite Widerspruch betrifft die Aufhebung eines Ausschreibungsverfahrens zur teilweisen dezentralen neuen Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern im Landkreis Wittenberg. Bereits seit Beginn der Sitzung protestierten vor dem Gebäude ca. 40 Personen aus dem Flüchtlingslager bei Möhlau, Flüchtlingshilfsorganisationen und deren Unterstützer gegen deren menschenunwürdige Unterbringung.
Hierzu erklärte Landrat Dannenberg, er habe Widerspruch eingelegt, da der Beschluss des Kreistages lediglich der Vergabeverordnung widerspreche und ein laufendes Verfahren nicht gestoppt werden könne.
Die Ausschreibung bezieht sich einerseits auf Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im Lager Möhlau, andererseits auch auf die neue dezentrale Unterbringung von Teilen der Bewohner. Die Vergabe würde jedoch die derzeitige umstrittene Unterbringung von Flüchtlingen im Lager Möhlau teilweise zementieren, obwohl eigentlich nach einer alternativen Unterbringungsmöglichkeit für alle gesucht werden sollte.
Favorisiert wird hier von den Hilfsorganisationen die einzelne Unterbringung von allen Bewohnern in dezentralen Wohnungen, wie es in anderen Kreisen längst üblich ist. Der zunehmende Verfall und der Ghettoisierung der Unterkünfte würde somit effektiv begegnet und die Integration in unsere Gesellschaft für die in Deutschland Schutzsuchenden vereinfacht, so die Aktivisten weiter.
Das Lager Möhlau ist ein altes russisches teilweises verfallenes Kasernengelände im Plattenbaustil. Es liegt weitab jeder größeren Stadt und machte in der jüngsten Vergangenheit durch den katastrophalen Zustand Schlagzeilen.
In dem tristen Block lebten in den 90er Jahren noch 1000 Asylsuchende, derzeit sind dies ungefähr 200. In einem Raum wild zusammengewürfelt leben bis zu fünf Personen unterschiedlichster Nationalitäten, Sprachkenntnissen, Geschlecht und Alter.
Dem Gelände, den Gebäuden und den "Wohnungen" ist anzusehen, dass der Landkreis im Vergleich zu anderen Kreisen die wenigsten finanziellen Mittel zur Unterbringung der Schutzsuchenden aufwendet.
Das Innenministerium unter dem damaligen Innenminister Holger Hövelmann (SPD) setzte sich mehrfach für die Schließung des Lagers ein. Bislang jedoch vergeblich.
Diskussionen im Kreistag
Vorangegangene Kreistagssitzungen beschäftigten sich mehrfach mit der Thematik, jedoch immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Da der Widerspruch des Landrates erstmals als "öffentlich" gekennzeichnet war, nahm zumindest ein Abgeordneter sein Recht wahr, zum Komplex Möhlau öffentlich zu sprechen.
Einzig Michael Schicketanz (Bündnis 90/Die Grünen) brachte seinen Unmut zum Ausdruck, dass innerhalb von mehr als ein einhalb Jahren Diskussionen über dieses Thema, er erstmalig öffentlich seine Meinung erklären könne.
Weiter erklärte Schicketanz, er fühle sich vielfach in seiner Entscheidungsfreiheit bedrängt.
Bedrängt vom Landrat, der meine, seine Vorlage dürfe nicht geändert oder abgelehnt werden, bedrängt von den dort lebenden Flüchtlingen, die am liebsten in Wittenberg selbst wohnen möchten und bedrängt von den Menschen in der jeweiligen Nähe der unterzubringenden Menschen.
Vor einigen Jahren habe er selbst ein solches Wohnheim in unmittelbarer Nähe gehabt und merkte gar nicht, daß es eines Tages nicht mehr da war.
Insgesamt könne er feststellen, dass die Angst der Menschen im Kreis sehr groß sei. Der Schlüssel zu der Angst sei die Abgelegenheit der derzeitigen Unterbringung, was gegenseitiges Misstrauen und Unwissenheit weiter befördere.
Die ohnehin durchaus ja als gering anzusehende Anzahl von Flüchtlingen müsse besser in unsere Gesellschaft integriert werden. Bisher hätten die Bürger des Kreises nicht einmal die Chance zu prüfen, ob das Zusammenleben nicht auch eine Bereicherung unserer Gesellschaft darstellen können und man sich über die neuen Mitbewohner durchaus auch freuen könne.
Angst der Abgeordneten
Diese beschriebene Angst wurde anschließend auch im Kreistag deutlich. Zur öffentlichen Abstimmung über den Widerspruch des Landrates wurden die Pressevertreter durch den Vorsitzenden des Kreistages Otto Klempert (CDU) gebeten keine Fotos von Einzelpersonen während der Abstimmung zu diesem Thema zu erstellen.
Dies reichte dem Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion jedoch nicht. Nachdem erste Gruppen-Fotos während der Abstimmung gemacht wurden, unterbrach Enrico Schilling die laufende Abstimmung und stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung, jegliche Aufnahmen während der Abstimmung zu unterbinden.
Der Vorsitzende nahm die Einbringung zum Anlass, die Fotoberichterstattung in der als öffentlich eingestuften Sitzung generell zu untersagen ohne über den eingebrachten Geschäftsordnungsantrag abstimmen zu lassen.
Der Protest der anwesenden Pressevertreter wurde ignoriert, derzeit wird ein schriftlicher Protest formuliert.
Nach Auffassung der anwesenden Pressevertreter stellte diese Maßnahme nicht nur eine Ungleichbehandlung der zuschauenden Gäste und der durch die Pressevertreter zu informierenden Leser dar, sondern widerspricht auch der Geschäftsordnung der Kreistages.
Der Kreistag hätte auf Antrag beschließen können die Öffentlichkeit generell bei der Abstimmung auszuschließen, hiervor schreckte er jedoch nach ersten Protesten wohl zurück. So jedoch sei dies ein Angriff auf die Pressefreiheit des Landes.
Die Abstimmung ergab nunmehr folgendes Ergebnis:
Dem Widerspruch des Landrates wurde mit größerer Mehrheit stattgegeben, das Ausschreibungsverfahren läuft also weiter. Auffällig war hier das sehr uneinheitliche Abstimmungsverhalten der Abgeordneten quer durch alle Fraktionen.
Die Bewertung der abgegebenen Angebote nach Beendigung des jetzt wieder laufenden Verfahrens erfolgt in den Ausschüssen. Die Vergabeentscheidung wird somit voraussichtlich am 4. Juli 2011 im Rahmen der nächsten Kreistagssitzung beschlossen. Hierbei lohnt es sich genauer hinzuschauen.
Derzeit wird die sogenannte Gemeinschaftsunterkunft von der KVW Beherbungsbetriebe dem Landkreis zur Verfügung gestellt und betrieben. Der Landkreis zahlt an die KVW einen Tagessatz von 7,18 € je Bewohner. Dies ergibt bei 209 Flüchtlingen eine monatliche Summe von 46.519 €.
Ein Flüchtling erhält eine Überlebenshilfe von ungefähr 190 € im Monat. Dies liegt weit unter dem Existenzminimum und den Zahlungen für Hartz 4 Empfängern. Oft jedoch wird der Betrag auch nur teilweise ausbezahlt und alternativ Essensgutscheine ausgegeben. Weiterhin kann die zuständige Behörde bei bereits leichten Verstössen gegen erlassene Auflagen die Auszahlungen weiter kürzen oder auch die Aufenthaltgenehmigung örtlich weiter beschränken.
Die in Deutschland hilfesuchenden Flüchtlinge werden damit nochmals deutlich schlechter gestellt als es anderen notleidenden Menschen in Deutschland gewährt wird.
Ein vielseitiges Thema über das MN weiter kritisch berichten wird.
Koch- und Waschgelegenheiten im Lager Möhlau.

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