Die Daten waren vom US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) im Rahmen einer "Grand Jury"-Untersuchung als Beweismaterial angefordert worden. Diese Untersuchung soll klären, ob WikiLeaks und dessen Sprecher Julian Assange gegen US-Recht verstoßen haben. Angefordert wurden umfangreiche Datensätze des offiziellen WikiLeaks-Twitter-Accounts sowie mehrer Unterstützer. Die betroffenen Personen sind die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jonsdottir sowie die beiden IT-Experten Rop Gonggrijp und Jacob Appelbaum. Alle drei waren zeitweise für WikiLeaks tätig; Appelbaum ist es bis heute.
Daneben wurden auch Daten von WikiLeaks-Sprecher Julian Assange sowie dem mutmaßlichen Whistleblower Bradley Manning angefragt; beide haben aber keinen öffentlich bekannten Twitter-Account.
Twitter war zunächst im Rahmen einer sogenanten "Gag Order" zum Schweigen über die Anordnung des DOJ verpflichtet worden.
Dagegen legte das Unternehmen aber erfolgreich Beschwerde ein und informierte Jonsdottir über die Vorfälle. Anschließend wurde der Fall öffentlich und Jonsdottir konnte sich die Unterstützung von ACLU und EFF sichern.
Die Urteilsbegründung von Richterin Theresa Buchanan umfasst insgesamt 20 Seiten. Das Urteil wird als klarer Sieg für das DOJ gewertet. Die Argumente der Bürgerrechts-Aktivisten, die durch die Anordnung des DOJ mehrere verfassungsmäßige Rechte der Betroffenen verletzt sahen, ließ die Richterin nicht gelten.
Weder die Meinungsfreiheit noch die Privatsphäre der Betroffenen werde durch eine Herausgabe der Daten unverhältnismäßig eingeschränkt.
Ein EFF-Sprecher kündigte bereits an, man werde gegen das Urteil wahrscheinlich Berufung einlegen. Einen kleinen Erfolg konnten die Kläger immerhin auch verbuchen. Sie hatten neben der Aufhebung der Daten-Abfrage auch die Einsicht in mehrere den Fall betreffende Dokumente gefordert, die das DOJ unter Verschluss hält. Zumindest bei einem Teil der Unterlagen wurde der Anforderung stattgegeben.
(Mit freundlicher Genehmigung von gulli.com)
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